Der Notar ist im Hinblick auf seine Klienten, aber auch gegenüber Behörden unabhängig. Um diese Unabhängigkeit zu gewährleisten, sind seine Honorare gesetzlich vorgegebene Festpreise, von denen er nicht abweichen kann.
Unparteilichkeit ist für den Notar oberstes Gebot: Selbst wenn er von einer der beiden Parteien bestellt wird, ist er zu absoluter Neutralität verpflichtet.
Der Notar unterliegt der strengen Schweigepflicht, weswegen er Vertrauliches, das ihm im Verlaufe der Wahrnehmung eines Mandats zur Kenntnis gebracht wird, keinesfalls an Dritte weitergeben darf.