Notarielle Urkunden
Die Haupttätigkeit der Notare besteht in der Herstellung notarieller Urkunden: In einer Urkunde beglaubigt ein Notar die getroffenen Vereinbarungen. Dies bedeutet, dass diese Vereinbarungen durch die notarielle Beurkundung verstärkte Aussagekraft erlangen: die Beweiskraft und die Vollstreckbarkeit.
Die Errichtung einer notariellen Urkunde ist komplex:
- Zuerst empfängt der Notar die Personen, die ihn um Rat fragen, erläutert ihnen sein Gutachten und schlägt Lösungswege vor, leitet die Parteien bei ihrer Entscheidungsfindung an, analysiert mit ihnen die zivil- und steuerrechtlichen Folgen der unterschiedlichen Lösungen und schätzt die Kosten des Vorgangs ab.
- Wenn die Parteien ihre Entscheidung getroffen haben, erfasst er die Informationen und holt die benötigten behördlichen Auskünfte ein.
- Der Notar verfasst die Urkunden und schickt den Entwurf den Parteien zu.
- Der Notar nimmt die Urkunden an und erläutert sie gegenüber den Parteien. Dabei beurkundet er ihre Zusatzerklärungen und nimmt Ihre Unterschriften entgegen, bevor er selber die Urkunde unterzeichnet. Durch Annahme der Urkunden ist er für diese haftbar.
- Er kümmert sich um die Vornahme der nachfolgenden Formalitäten (Übertragung ins Register usf.).
- Er verwahrt die Urkunden in seinem Notariat.
Die Erstellung einer notariellen Urkunde ist für bestimmte Geschäfte und Handlungen erforderlich.
Privatschriftliche Vereinbarungen
Eine notarielle Urkunde ist nicht immer notwendig. Manchmal verfasst der Notar auf Antrag der Parteien ein Schriftstück, das er nicht selber unterzeichnet: zum Beispiel einen einfachen Vertrag über ein Gelddarlehen zwischen Privatpersonen. Dabei handelt es sich also um einen privatschriftlichen Vertrag, der nicht dieselben Sicherheiten wie eine notarielle Urkunde bietet. Anderseits erfordert er nicht dieselben Formalakte und löst nicht dieselben Kosten und Gebühren aus.
Die Abwicklung des Nachlasses
Die Abwicklung eines Nachlasses wird traditionell Notaren übertragen. Er wird oft für die Errichtung eines Testaments konsultiert. Im Todesfall wendet er sich an die Erben, stellt die Informationen über die Annahme oder die Verweigerung des Nachlasses bereit, sorgt dafür, dass die Erben die Vermögenswerte in Besitz nehmen können, bewirkt die Auseinandersetzung der Erben und kümmert sich um die Steuererklärung. Manchmal übertragen ihm die Erben andere Aufgaben wie die Zahlung der verschiedenen Rechnungen, die Einnahme der Mieten, den Verkauf der Einrichtungsgegenstände, die Begutachtung der Vermögenswerte usw.
Konsultationen und Gutachten
Notare können Ratschläge oder Gutachten abgeben, ohne zwangsläufig eine Urkunde oder eine Vereinbarung auszufertigen. Als Fachleute für Familienrecht können Notare gegen Vergütung Gutachten mit Aufklärungscharakter abgeben, die möglicherweise Nachforschungen erforderlich machen.
Die erste Beratung durch einen Notar kann kostenfrei erfolgen.